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Es ist üblich, dass pro Verordnung zehn Therapieeinheiten verschrieben werden. Die Therapiezeit beträgt in der Regel 45 Minuten. Die Therapiesitzungen finden ein- oder zweimal wöchentlich statt. In den meisten Fällen sind zehn Therapieeinheiten nicht ausreichend, um eine sprachliche Auffälligkeit zu beheben. Die gesamte Dauer einer logopädischen Therapie kann sich je nach Diagnose und Schweregrad über mehrere Monate oder auch über mehrere Jahre erstrecken. In manchen Fällen sind auch Therapiepausen sinnvoll.

Am Ende einer Verordnungsserie, also in der Regel nach zehn Therapieeinheiten, erhält der verordnende Arzt von mir einen schriftlichen Therapiebericht.

Aus diesem kann entnommen werden, welche Therapiefortschritte erzielt wurden und welche Ziele als nächstes erreicht werden sollen, falls ich die Weiterbehandlung für notwendig erachte. Auf der Basis meines Therapieberichtes und evt. nach weiteren eigenen Untersuchungen wird der Arzt dann über die Fortführung oder Beendigung der Therapie entscheiden. Falls eine Fortführung der logopädischen Therapie notwendig ist, erhalten Sie eine Folgeverordnung mit in der Regel weiteren zehn Therapieeinheiten. Die Anzahl der möglichen Folgeverordnungen je Diagnose ist begrenzt. Über den so genannten Regelfall hinaus, kann in dringend notwendigen Fällen weiterverordnet werden. Dies muss von Ihrem Arzt auf dem Verordnungsblatt medizinisch begründet werden.